Qualitätssicherung von MRSA-Leistungen: Praxisinformation erscheinen
Berlin – Die Qualitätssicherung von MRSA-Leistungen steht im Fokus einer neuen Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie erläutert die Voraussetzungen, die Ärzte für die Abrechnung von MRSA-Leistungen erbringen müssen. Der vierseitige Flyer informiert zu Risikopatienten, zum Umfang von Diagnostik und Behandlung sowie zur Vergütung der MRSA-Leistungen.
Laut KBV benötigen Vertragsärzte bereits jetzt eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um MRSA-Leistungen durchführen und abrechnen zu können. Neu ab dem 1. Juli wird sein, dass die Voraussetzungen für diese KV-Genehmigung in einer eigenen Qualitätssicherungsvereinbarung festgehalten sind.
Für Vertragsärzte, die bereits vor dem 1. Juli MRSA-Leistungen abgerechnet haben, gibt es der KBV zufolge eine Übergangslösung. Sie erhalten eine Genehmigung, wenn sie diese innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung bei ihrer KV beantragen.
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