Politik

Quarantäneregeln: Richtwert gilt auch für Einreise

  • Montag, 18. Mai 2020
/picture alliance, Geisler-Fotopress
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Berlin − Die neuen Quarantäneregelungen für Einreisen nach Deutschland sollen sich an dem hierzulande geltenden Coronarichtwert von 50 Neuinfektionen orientieren.

Für Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien solle nur noch eine Quarantäneempfehlung ausgesprochen werden, wenn sie aus Staaten mit erhöhten Infek­tionsraten einreisen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die neuen Regeln sollen demnach nun von den Bundesländern umgesetzt werden.

In Deutschland gelten 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über sieben Tage als Richt­wert für die Rücknahme von Coronalockerungen. Bund und Länder hatten sich am vergangenen Donnerstag vor dem Hintergrund des Zurückfahrens der Grenzkontrollen darauf geeinigt, auch die Quarantäneregeln anzupassen.

Wer nach Deutschland einreist oder zurück­kehrt, muss sich demnach künftig nicht mehr generell in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die entsprechenden Anpass­un­gen in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer würden in den nächsten Tagen vorgenommen, so der Ministeriums­sprecher.

Die Grundlinie sei vereinbart, den Ländern stehe es frei, „in Nuancen abzuweichen“, sagte der Sprecher weiter. „Die Einzelheiten sind noch ein bisschen im Fluss“, fügte er hinzu. Er gehe davon aus, dass sie Anfang der kommenden Woche festgelegt seien.

Eine Quarantäneverpflichtung gebe es dann nur noch für die aus Drittstaaten außerhalb des EU- und Schengenraums Einreisenden. Nordrhein-Westfalen hatte zuvor mitgeteilt, die geänderten Quarantäneregeln bereits ab dem vergangenen Freitag umzusetzen.

Wegen der Coronapandemie galt bislang seit dem 9. April eine Quarantänepflicht für Bun­desbürger und Ausländer, die nach Deutschland einreisen. Sie mussten nach Grenz­übertritt direkt zu ihrer Unterkunft fahren und dort 14 Tage in häuslicher Isolation blei­ben, um abzuklären, ob sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht galten unter anderem für Berufspendler, Saison­arbeiter und Mitarbeiter von Polizei und Gesundheitsbehörden.

afp

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