Raucherlaubnis: Saarland bringt geändertes Spielbankgesetz auf den Weg

Saarbrücken – Im Saarland soll künftig im Gesetz festgeschrieben sein, dass in Spielbanken in abgetrennten Räumen ohne Gastronomiebetrieb geraucht werden darf.
Entsprechende Raucherräume in Spielbanken seien bereits mit dem Nichtraucherschutzgesetz nach 2010 eingerichtet worden, sagte Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU). Insofern handele es sich bei der Gesetzesänderung um eine „Klarstellung über die Reichweite des Nichtraucherschutzes“. Generell ist das Rauchen in Spielbanken verboten, soweit dort eine Gaststätte betrieben wird.
Der Landtag brachte die Änderung des Spielbankgesetzes mit den Stimmen von CDU und SPD auf den Weg und verwies sie zur weiteren Bearbeitung an den Innenausschuss. Die Fraktionen der Piraten und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
Mit der Gesetzänderung weiche die Landesregierung das Rauchverbot auf, sagte der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Hubert Ulrich. „Wir halten dies für eine klare Absage an den Nichtraucherschutz und fürchten, dass dies nur einen erster Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie und weiteren Einrichtungen darstellt.“
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