Rauchverbot in Thüringer Eckkneipen soll fallen
Erfurt – In Thüringer Eckkneipen soll künftig wieder geraucht werden dürfen. Das Kabinett in Erfurt beschloss am Dienstag eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetztes. Auch in Spielhallen wird danach das Rauchen in einem abgetrennten Nebenraum wieder gestattet. Mit den Neuregelungen, denen noch der Landtag zustimmen muss, setze das Land Vorgaben der Verfassungsgerichte um, sagte Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD) und sprach von einer „pragmatischen Lösung“.
Bei Eckkneipen handelt es sich dem Ministerium zufolge um Einraumgaststätten von maximal 75 Quadratmetern. Sie dürfen keine zubereiteten Speisen anbieten und müssen am Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Zudem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.
Das seit 1. Juli 2008 in Thüringen bestehende Rauchverbot galt zunächst in Behörden, Gaststätten, Vereinshäusern, Spielkasinos sowie Sport- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gab es für Nebenzimmer von Gaststätten sowie Diskotheken.
Ende Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das absolute Rauchverbot in Eckkneipen in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. In Thüringen durfte dort daraufhin zunächst weitergeraucht werden. Mitte Dezember 2008 kippte der Thüringer Verfassungsgerichtshof schließlich das absolute Rauchverbot in Spielhallen im Freistaat. Betreiber durften seitdem bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Raucherräume einrichten.
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