Rechenfehler beim Risikostrukturausgleich
Essen – Nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen muss das Bundesversicherungsamt (BVA) für 2013 einen millionenschweren Rechenfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen an Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds korrigieren. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Essen mit. Dabei geht es um den Risikostrukturausgleich, der die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Kassen berücksichtigt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass durch das Berechnungsverfahren aus dem Fonds systematisch für ältere Versicherte zu wenig gezahlt wurde. Dagegen habe es für jüngere Versichertengruppen Überdeckungen gegeben, was zu Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen geführt habe.
Dem Gericht zufolge geht es um etwa 450 Millionen Euro, die wegen des Berechnungsverfahrens jetzt anders verteilt werden müssen. Krankenkassen hatten das BVA verklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Kassen begrüßten den Richterspruch. Die Knappschaft-Bahn-See erklärte, es sei seit Jahren bekannt, dass sich bei der Konzeption des Ausgleichs Fehler eingeschlichen hätten. „Kassen mit vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zu wenig Geld.” Der AOK Bundesverband erklärte, das Urteil beende die Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen. Die Deutsche BKK kommentierte: „Damit werden die bislang benachteiligten Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, gestärkt.”
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