Rechtsstreit um Glyphosatgutachten

Berlin – Die Plattform „FragDenStaat“ liefert sich ein juristisches Tauziehen mit der Bundesregierung um ein Glyphosatgutachten. Das Portal will mit einer negativen Feststellungsklage gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) klären lassen, ob sie das Gutachten veröffentlichen darf.
Das Institut, das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, hatte dem Trägerverein eine Veröffentlichung mit dem Verweis auf Urheberrechte untersagt. „FragDenStaat“ hofft nun, mit der Klage ein Grundsatzurteil zu erreichen.
„FragDenStaat“ hatte mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten.
Es wurde dann ohne Zustimmung des Instituts im Netz veröffentlicht. Daraufhin leitete das Bundesinstitut rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von „FragDenStaat“.
Jetzt wehrt sich das Portal mit der Feststellungsklage, mit der die Betreiber die Position der Behörde gerichtlich widerlegen lassen wollen. „Dokumente, die per Informationsfreiheitsgesetz zugänglich sind, sollten grundsätzlich auch veröffentlicht werden dürfen“, erklärte Arne Semsrott von „FragDenStaat“. Und: „Das Urheberrecht darf nicht missbraucht werden, um Berichterstattung zu unterbinden.“
Das BfR erklärte gestern, Hintergrund der Abmahnung sei, dass eine wissenschaftliche Abhandlung ohne Zustimmung des Urhebers publiziert worden sei. „Das BfR hat somit seine Rechte als wissenschaftliches Institut geltend gemacht“, sagte ein Sprecher. Und: Das 2015 erstellte Papier sei inzwischen auch auf der Webseite der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht worden. „Somit sind sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen seit Jahren öffentlich zugänglich.“
„FragDenStaat“ ist ein 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Über die Internetseite können Bürger Informationsanfragen stellen. 2014 hatte es einen ähnlichen Fall gegeben. Damals erzielte „FragDenStaat“ einen Teilerfolg, nachdem das Bundesinnenministerium dem Portal verbieten wollte, ein internes Dokument zu veröffentlichen. Das war vom Gericht zurückgewiesen worden. Auch damals hatte ein Bürger eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht.
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