Politik

Rechtswissenschaftler für bessere Grundlagen im Pandemiefall

  • Montag, 3. November 2025
Heutige öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission des Bundestags zur Coronapandemie. Zum Thema „Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen“ beraten Parlamentarier und Experten zu den Lehren aus der Coronapandemie. /picture alliance, dpa, Michael Kappeler
Heutige öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission des Bundestags zur Coronapandemie. Zum Thema „Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen“ beraten Parlamentarier und Experten zu den Lehren aus der Coronapandemie. /picture alliance, dpa, Michael Kappeler

Berlin – Für eine kommende Pandemie könnte sich die Bundesrepublik in rechtlicher Hinsicht besser aufstellen. Entsprechende Vorschläge machten Sachverständige heute in einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie im Bundestag.

Für eine Fortentwicklung von Rechtsgrundlagen, um auf derartige Lagen künftig besser vorbereitet zu sein, plädierte unter anderem die Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Friedrich‐Schiller‐Universität Jena Anika Klafki. Das derzeitige Infektionsschutzgesetz (IfSG) sei nicht auf eine Pandemie, sondern beispielsweise eher auf punktuelle Ausbrüche ausgerichtet, beispielsweise von Masern an einer Schule.

Klafki riet zu Überlegungen über mögliche Voraussetzungen und „Standardmaßnahmen“, die in einer epidemischen Situation angeordnet werden könnten. Diese könnten etwa als eigenes Gesetz für den Epidemiefall oder als neuer Abschnitt ins IfSG eingeführt werden und von Behörden in den Ländern und Kommunen je nach epidemiologischer Lage vor Ort angeordnet werden, so die Rechtswissenschaftlerin.

Über einschneidende Maßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sollte der Bundestag als unmittelbar vom Souverän legitimiertes Organ die Entscheidung treffen, so Klafki.

Für eine differenzierte Weiterentwicklung des IfSG sprach sich Stephan Rixen, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität zu Köln aus. Vor allen Dingen müsse die Verhältnismäßigkeitsabwägung stärker vorstrukturiert werden.

Rixen zufolge sollte zudem ein gutes Verfahren für eine „Pluralität der Wissensgewinnung“ geschaffen werden, damit letztlich eine gute Abwägung gelingen könne. Ähnlich äußerten sich auch weitere Sachverständige.

Im Rückblick hätten etwa Epidemiologie und Virologie zu stark im Fokus gestanden. Rixen regte an, sich auch über die Zahl der Beratergremien Gedanken zu machen. Möglicherweise könne mehr Übersichtlichkeit geschaffen werden.

Recht habe in der Pandemie eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt, Maßnahmen seien primär aus einem medizinischen Aspekt beleuchtet worden, sagte auch der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius. Das habe dazu geführt, dass das Recht und dessen Potenzial für eine gute Pandemiepolitik nicht hinreichend habe ausgeschöpft werden können. Das habe aber auch seine Wurzeln im Rechtssystem selbst.

Für einen präzisen Umgang mit Nichtwissen plädierte Karsten Schneider, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. „Transparenz über Nichtwissen ist keine Schwäche“, sagte er. Sie sei vielmehr Voraussetzung von Vertrauen.

Für die Zukunft stelle sich die Aufgabe, Verantwortlichkeit prozedural zu verankern, durch institutionalisierte Feedback-Schleifen, durch Evaluationspflichten und durch eine öffentliche Kommunikation, die die Dynamik von Wissen und Nichtwissen sichtbar mache, so Schneider.

Die Enquete-Kommission, der 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige angehören, soll bis Mitte 2027 einen Bericht mit Empfehlungen für künftige Gesundheitskrisen erarbeiten. Sie hatte im Spätsommer die Arbeit aufgenommen. Nur die Anhörungen mit unterschiedlichen externen Sachverständigen sind öffentlich.

Die akute Pandemie mit zahlreichen Vorgaben zu Masken, Impfungen, Test und Schließungen hatte 2020 begonnen, die letzten bundesweiten Auflagen endeten zu Ostern 2023. Die Kommission plant am 10. November eine Anhörung zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen und Langzeitfolgen von Infektionen und Impfungen (Long COVID und Post-Vac).

ggr/dpa

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