Reduzierter Einsatz von Protonenpumpenhemmern angeraten

München/Münster – Protonenpumpeninhibitoren (PPI) senken die Bildung von Magensäure, deshalb werden sie etwa bei Sodbrennen und Magengeschwüren verordnet und können freiverkäuflich in der Apotheke erworben werben.
Das Projekt „RiDe-PPI – Gesundheitliche Risiken und Determinanten der Dauereinnahme von Protonenpumpeninhibitoren“ verbesserte jetzt die Studienlage zu der Frage, ob mit einer Langzeiteinnahme erhöhte Risiken für Demenz, Herzinfarkte oder Schlaganfälle einhergehen.
Eine Arbeitsgruppe aus München und Münster hat in drei Arbeitspaketen unter anderem die Inanspruchnahme von PPI und mögliche Risiken durch die Einnahme untersucht. Die Forscher verwendeten Routinedaten der AOK Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) aus den Jahren 2008 bis 2018 und erfassten das Risiko einer PPI-Einnahme für Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Demenz.
Im Jahr 2018 erhielten danach 14,7 Prozent aller Frauen und 12,2 Prozent aller Männer mindestens eine PPI-Verschreibung. Etwa 40 Prozent der über 85-Jährigen waren PPI-Nutzer. Etwa ein Drittel der Nutzer erhielt Verschreibungen, die eine Behandlung über mehr als sechs Monate ermöglichte.
Die Ergebnisse zeigen keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der PPI-Einnahme mit dem Auftreten von Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Aber es ergab sich ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Demenz.
In Metaanalysen erfassten und bewertete die Arbeitsgruppe auch die derzeit verfügbaren Studien zu der jeweiligen Forschungsfrage. Die Ergebnisse weisen laut den Forschern auf ein erhöhtes Risiko für Demenz bei PPI-Einnahme hin. Ein Zusammenhang mit dem Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder kardiovaskulärer Mortalität bei Personen ohne kardiovaskuläre Vorerkrankungen wurde nicht festgestellt.
„Im Sinne der Prävention von Demenzerkrankungen und vor dem Hintergrund hoher, nicht leitlinienkonformer Verschreibungszahlen, ist eine Reduktion der Verordnungen von PPIs angeraten und sollte im Rahmen der GKV-Versorgung unterstützt werden“, folgert die Arbeitsgruppe.
Das Projekt wurde vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert. Die Leitung lag beim Institut für Medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie der Ludwigs-Maximilians-Universität München und dem Institut für Versorgungsforschung in der Zahnheilkunde der Universität Münster. Konsortialpartner waren die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die AOK Bayern.
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