Ärzteschaft

Reform des ärztlichen Bereitschafts­dienstes in Sachsen abgeschlossen

  • Dienstag, 2. November 2021
/picture alliance, Jens Büttner
/dpa

Dresden – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat den ärztlichen Bereitschaftsdienst in dem Bundesland flächendeckend reformiert. Von einem „Großprojekt besonderer Art“ sprach der KV-Vorstands­vorsitzende Klaus Heckemann.

„Es mussten neuartige Versorgungsstrukturen geschaffen werden, die insbesondere bei der Einrichtung der Bereitschaftspraxen an Klinikstandorten einer intensiven Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Sektor bedurften“, erläuterte er. Dies sei gelungen.

Heckmann betonte, Patienten könnten sich in dieser neuen Struktur der ärztlichen Versorgung im Bereit­schaftsdienst gut aufgehoben fühlen. Basierend auf einer medizinischen Ersteinschätzung könne eine indikationsgerechte Versorgung sichergestellt werden.

Die KV hatte mit dem Umbau des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Jahr 2018 begonnen. Vorher war der Bereitschaftsdienst in Sachsen in mehr als 130 Dienstbereiche aufgeteilt. Jetzt wird er an sachsen­weit 39 Standorten sichergestellt.

Die KV hat zu allen Bereitschaftsdienstzeiten einen zentral organisierten Fahr­dienst mit diensthabenden Ärzten und medizinisch geschulten Fahrern organisiert, um auch Patienten zu versorgen, die nicht mobil sind.

„Für die Bürger wird es transparenter, denn die neu aufgebauten Bereitschaftspraxen haben feste Öff­nungszeiten und sie müssen nicht bei einem Notfall in den Medien erst nachschlagen, wer denn heute Dienst hat“, lobte Staatsministerin Petra Köpping (SPD) die neue Struktur.

Wichtig sei auch der sogenannte gemeinsame Tresen, der in vielen neuen Bereitschaftspraxen eingerich­tet sei. „Dort können sektorenübergreifend die Notfallanliegen der Bürger aufgenommen werden und der Patient findet in die für ihn passende Behandlungsstruktur“, so Köpping.

hil

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