Vermischtes

Regel zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen teils verfassungswidrig

  • Dienstag, 26. November 2024
/picture alliance, Uli Deck
/picture alliance, Uli Deck

Karlsruhe – Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die betroffene gesetzliche Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. (Az. 1 BvL 1/24)

Ärztliche Maßnahmen gegen den Willen von Patientinnen und Patienten sind nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Das Gesetz sieht bisher unter anderem vor, dass sie nur „im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versor­gung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist“ durchgeführt werden dürfen.

Dieser Krankenhausvorbehalt sei insofern nicht verhältnismäßig, wenn Betroffenen dadurch erhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit drohen, so Harbarth. Diese Beeinträchtigungen müssten zudem in der Einrichtung, in der die Betroffenen untergebracht sind und die einen notwendigen Krankenhausstandard nahezu erreicht, vermieden oder zumindest signifikant reduziert werden können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Thema dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er die gel­tende Rechtslage für unvereinbar mit der Schutzpflicht des Staates hielt. Der Erste Senat folgte nun dieser Einschätzung.

Den Gesetzgeber verpflichteten die Richterinnen und Richter bis Ende 2026 zu einer Neuregelung. Bis dahin gilt das bisherige Recht fort.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung