Ärzteschaft

Regelungen zur Substitutions­behandlung mit Depotpräparat verlängert

  • Freitag, 2. Juli 2021
/DatenschutzStockfoto, stock.adobe.com
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Berlin – Die Vergütung für eine Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen mit einem Depot­prä­parat erfolgt zunächst weiter wie bisher.

Der Bewertungsausschuss beschloss jetzt, die bestehenden Regelun­gen um ein weiteres Quartal bis zum 30. September zu verlängern, wie die Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) mitteilte. Zum Ablauf der Frist soll geprüft wer­den, ob eine weitere Verlängerung erfolgt.

Im April 2020 hatte der Bewertungsausschuss der KBV zufolge die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Seitdem können substi­tuierende Ärzte einmal in der Behandlungswoche die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte/14,46 Euro) abrechnen. Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudge­tär.

EB

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