Regelungen zur Substitutionsbehandlung mit Depotpräparat verlängert

Berlin – Die Vergütung für eine Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat erfolgt zunächst weiter wie bisher.
Der Bewertungsausschuss beschloss jetzt, die bestehenden Regelungen um ein weiteres Quartal bis zum 30. September zu verlängern, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Zum Ablauf der Frist soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung erfolgt.
Im April 2020 hatte der Bewertungsausschuss der KBV zufolge die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Seitdem können substituierende Ärzte einmal in der Behandlungswoche die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte/14,46 Euro) abrechnen. Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
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