Regierung: Flüssige Arzneimittel zu häufig über Abwasser entsorgt
Durch die Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll bestehen für Menschen „keinerlei über das normale Lebensrisiko hinausgehenden Risiken“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte (Drucksachen-Nummer 17/6708).
Auch für die Umwelt bestünden keine Bedenken, da Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005 nur noch nach thermischer oder mechanisch biologischer Vorbehandlung abgelagert werden dürften. „Durch diese Vorbehandlung werden die gegebenenfalls in Restabfällen enthaltenen Reaktionspotentiale zerstört oder inaktiviert“, so die Bundesregierung.
Auch auf Mülldeponien bestehen nach Ansicht der Regierung keine Gefahren für das Grundwasser durch eine Ablagerung von Medikamentenresten mehr. Denn aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgten dafür, dass Schadstoffe aufgehalten würden, sollten sie sich trotz der Vorbehandlungsmaßnahmen noch in den abgelagerten Abfällen befinden.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass insbesondere flüssige Arzneimittel offenbar immer noch viel zu häufig über das Abwasser entsorgt würden statt über denHausmüll oder die Schadstoffsammelstellen. So hätten bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH 43,4 Prozent aller Befragten angegeben, dass sie selten bis häufig Arzneimittel über die Toilette entsorgen.
„Aus Gewässern mit Abwasserkontakt gelangen sie in geringem Umfang auch in das Trinkwasser, wo sie selbst unter Anlegung strenger Maßstäbe gesundheitlich zwar unschädlich, trinkwasserhygienisch jedoch unerwünscht sind“, heißt es in der Antwort.
Derzeit werde auf EU-Ebene im Rahmen der Revision der Richtlinie 2008/105/EG geprüft, für welche Arzneimittelwirkstoffe auf EU-Ebene Umweltqualitätsnormen festgelegt werden sollten. Das Umweltbundesamt erarbeite zurzeit eine Empfehlung für Maßnahmen zur Minderung des Eintrags von Humanarzneimitteln und ihrer Rückstände in das Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung.
In der im Dezember 2010 verabschiedeten EU-Richtlinie 2010/84 werde zudem die Europäische Kommission aufgefordert, einen Bericht über das Ausmaß der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Arzneimittelrückständen zu erstellen und in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit von Änderungen des Arzneimittelrechts der Europäischen Union zu bewerten.
Die einheitliche Regelung für die Entsorgung von Arzneimittel laute in jedem Fall: Altmedikamente gehören in den Hausmüll – unabhängig davon, ob über den Umweg Apotheke oder unmittelbar im Haushalt.
Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort darauf hin, dass die entsprechende Aufklärung der Bürger über die Entsorgung von Altarzneien in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen falle. Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Entsorgung von Altmedikamenten strebt die Regierung nicht an. Denn: „Die Entsorgung über den Restmüll stellt einen sicheren Entsorgungsweg für diese Abfälle dar.“
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