Politik

Regierung: Sektorenüber­greifende Versorgung für Qualität entscheidend

  • Donnerstag, 30. Juni 2016

Berlin – Eine fach- und sektorenübergreifende Versorgung ist entscheidend für die Qua­li­tät der medizinischen Versorgung. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Kooperation und Koordination über Fach- und Sektorengrenzen hinweg seien ein Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung, heißt es darin.

Die Fragesteller argumentieren, das deutsche Gesundheitssystem sei wie kaum ein anderes durch eine wechselseitige, historisch gewachsene Abschottung der Versor­gungs­bereiche gekennzeichnet. Integration sei kein vorrangiges Ziel der dort tätigen Akteure, denn Leistungserbringer und Kostenträger orientierten sich stark an ihren finanziellen Eigeninteressen, so die Parlamentarier in ihrer Anfrage.

Die Folgen seien unter anderem unkoordinierte Mehrfach-Diagnostik und Therapie, unangemessene Mengenausweitungen und nicht bedarfsgerechte Konzentration der Angebote auf wirtschaftlich attraktive Leistungen.

Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre hätten stets auch das Ziel gehabt, das Zusammenwirken über Sektorengrenzen hinweg zu fördern, argumentierte die Bundesre­gie­rung in ihrer Antwort. Konkret seien in der laufenden Legislaturperiode eine Reihe von Regelungen inkraftgetreten, die die sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken sollten.

Dazu gehöre zum Beispiel, die Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens, zu dem auch zugelassene Krankenhäuser berechtigt seien, oder von Terminservicestellen, die gege­benenfalls einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten haben. Laut Regierung sei zudem die Kooperation zwischen Kassen­ärztlich­en Vereinigungen und zugelassenen Krankenhäusern bei der Organi­sation der ambulan­ten Notfallversorgung ausgestaltet worden.

In der Antwort nimmt die Regierung auch Bezug auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Darin sei vorgesehen, dass für psychisch kranke Menschen eine stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld durch stationäre Einrichtungen ermöglicht wird. Die Einrichtungen könnten dabei auch Leistungserbringer des ambulanten Versorgungs­bereichs mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragen.

Einen besonderen Beitrag zum Abbau von Sektorengrenzen werde außerdem der neu eingerichtete Innovationsfonds leisten. Mit Mitteln dieses Fonds würden insbesondere solche Vorhaben gefördert, die eine verbesserte sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel hätten und hinreichendes Potenzial aufwiesen, dauerhaft in die Versorgung aufge­nommen zu werden. Dafür stünden jährlich 225 Millionen Euro bereit, so die Bundes­regierung.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung