Regierung: Sektorenübergreifende Versorgung für Qualität entscheidend
Berlin – Eine fach- und sektorenübergreifende Versorgung ist entscheidend für die Qualität der medizinischen Versorgung. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Kooperation und Koordination über Fach- und Sektorengrenzen hinweg seien ein Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung, heißt es darin.
Die Fragesteller argumentieren, das deutsche Gesundheitssystem sei wie kaum ein anderes durch eine wechselseitige, historisch gewachsene Abschottung der Versorgungsbereiche gekennzeichnet. Integration sei kein vorrangiges Ziel der dort tätigen Akteure, denn Leistungserbringer und Kostenträger orientierten sich stark an ihren finanziellen Eigeninteressen, so die Parlamentarier in ihrer Anfrage.
Die Folgen seien unter anderem unkoordinierte Mehrfach-Diagnostik und Therapie, unangemessene Mengenausweitungen und nicht bedarfsgerechte Konzentration der Angebote auf wirtschaftlich attraktive Leistungen.
Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre hätten stets auch das Ziel gehabt, das Zusammenwirken über Sektorengrenzen hinweg zu fördern, argumentierte die Bundesregierung in ihrer Antwort. Konkret seien in der laufenden Legislaturperiode eine Reihe von Regelungen inkraftgetreten, die die sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken sollten.
Dazu gehöre zum Beispiel, die Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens, zu dem auch zugelassene Krankenhäuser berechtigt seien, oder von Terminservicestellen, die gegebenenfalls einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten haben. Laut Regierung sei zudem die Kooperation zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und zugelassenen Krankenhäusern bei der Organisation der ambulanten Notfallversorgung ausgestaltet worden.
In der Antwort nimmt die Regierung auch Bezug auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Darin sei vorgesehen, dass für psychisch kranke Menschen eine stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld durch stationäre Einrichtungen ermöglicht wird. Die Einrichtungen könnten dabei auch Leistungserbringer des ambulanten Versorgungsbereichs mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragen.
Einen besonderen Beitrag zum Abbau von Sektorengrenzen werde außerdem der neu eingerichtete Innovationsfonds leisten. Mit Mitteln dieses Fonds würden insbesondere solche Vorhaben gefördert, die eine verbesserte sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel hätten und hinreichendes Potenzial aufwiesen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Dafür stünden jährlich 225 Millionen Euro bereit, so die Bundesregierung.
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