Regierung verteidigt Gesetzesänderung zu Medizinischen Versorgungszentren
Berlin – Die Bundesregierung hat die neuen Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verteidigt. Mit dem Anfang 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz sollen künftig im Wesentlichen nur noch niedergelassene Vertragsärzte sowie Krankenhäuser solche Versorgungszentren gründen dürfen, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung begründet ihre Änderung unter anderem damit, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von Kapitalinteressen sicherstellen zu wollen.
Ziel sei es, „noch besser als bisher zu gewährleisten, dass sich die ärztliche Tätigkeit im MVZ allein an medizinischen Vorgaben orientiert“ und nicht beispielsweise am Gewinninteresse von Kapitalgesellschaften. Der „Gefahr, dass die Unabhängigkeit ärztliche Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen von Investoren beeinträchtigt wird“, solle mit der Gesetzesänderung „bereits im Vorfeld“ entgegengewirkt werden, betont die Regierung. Bereits zugelassene MVZ hätten aber Bestandsschutz, so die Regierung in ihrer Erläuterung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: