Rheinland-Pfalz berät mit Kommunen über Kosten der Behindertenhilfe
Mainz – Zeitgleich mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen berät die rheinland-pfälzische Landesregierung mit den Kommunen über möglicherweise anfallende Mehrkosten. Eine abschließende Prognose dazu sei bislang nicht möglich, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) im Landtag in Mainz.
Das Landesgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stellt die Unterstützung von Land und Kommunen für 37.000 Menschen mit Behinderungen auf eine neue Grundlage. Der Entwurf sieht vor, dass künftig das Land als Träger der Eingliederungshilfe für die Erwachsenen zuständig ist, Landkreise und kreisfreie Städte werden Träger der Hilfen für Kinder und Jugendliche. Die Kosten sollen weiterhin zu gleichen Teilen von Land und Kommunen getragen werden.
Der CDU-Abgeordnete Gerd Schreiner kritisierte, dass es dem Land nur darum gehe, Kosten einzusparen. Der AfD-Abgeordnete Timo Böhme forderte, dass allein das Land Träger der Eingliederungshilfe sein sollte; die Kommunen sollten lediglich das Personal vor Ort stellen und finanzieren.
Die Neuregelung diene Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Ganz im Sinne der Inklusion zeigen wir damit: Jedes Kind ist uns gleich viel wert.“ Unterstützung für behinderte wie nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gebe es in den Kommunen künftig aus einer Hand.
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