Rheinland-Pfalz: Heilberufskammern äußern sich kritisch zu Vorgängen in Landespflegekammer

Mainz – Deutliche Kritik an der Organisation innerhalb der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz üben die weiteren Heilberufskammern des Bundeslandes in einer gemeinsamen Stellungnahme.
„Die berufsständische Selbstverwaltung der Heilberufe in Form von gewachsenen Kammern hat sich über Jahrzehnte bewährt und etabliert“, betonen die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK RLP), die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) sowie die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz (LAK RLP). Sie gewährleiste eine unabhängige, fachlich fundierte Organisation der Belange ihrer Mitglieder, stärke die Qualität der Versorgung und sichere die Verantwortung der Professionen gegenüber der Gesellschaft. Sie bilde damit „eine tragende Säule des Gesundheitswesens“.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz habe diese Stellgrößen „nachhaltig beschädigt“, heißt es in der Stellungnahme. Die öffentlich geführte Diskussion um den weiteren Bestand der Landespflegekammer berühre nicht nur die Pflege, sondern die Selbstverwaltung aller Heilberufe im gesamten Land.
Als funktionale Selbstverwaltung übernähmen die Kammern staatliche Verwaltungsaufgaben. „Sie ergänzen das Demokratieprinzip, indem sie die betroffenen Berufsangehörigen einbeziehen und deren Sachverstand nutzen.“
Die Rechtsaufsicht – in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) – prüfe zwar die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, nicht jedoch die Zweckmäßigkeit.
„Vor diesem Hintergrund ist die Pflegekammer selbst, nicht jedoch das zuständige Ministerium, für die mittlerweile in Frage gestellte Daseinsberechtigung verantwortlich“, so die Heilberufskammern.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hatte jüngst eine Mitgliederbefragung vorzeitig abgebrochen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) rief die Kammer auf, schnell einen Weg aufzuzeigen, wie die vereinbarte Befragung diskriminierungsfrei und transparent stattfinden könne.
Zudem erlitt die Pflegekammer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine juristische Niederlage. Das Gericht gab Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammermitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 statt – es sah eine mangelhafte Beitragskalkulation.
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