Rheinland-Pfalz: Neuer Mustervertrag zur Kooperation von Pflegeheimen und Ärzten
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und die Pflegegesellschaft des Landes haben einen Mustervertrag zur Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch Haus- und Fachärzte geschlossen. Er dient als Grundlage für Kooperationsvereinbarungen zwischen Heimen und zugelassenen Ärzten. „Mithilfe dieses Mustervertrages wird Vertragsärzten ein Abschluss mit Pflegeheimen vor Ort deutlich erleichtert“, sagte Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV.
Ziel ist, Arzt-Pflegeheim-Kooperationen landesweit einheitlich und flächendeckend zu vereinbaren und so die Versorgung der Bewohner zu verbessern. Der Mustervertrag legt dafür die Rahmenbedingungen fest. Er sieht regelmäßige Besuchszeiten durch die Ärzte vor, die für diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen zuständig sind. Die Pflegeeinrichtungen unterstützen ihn dabei durch feste Ansprechpartner, die auch an individuellen Fallbesprechungen teilnehmen.
„Pflegebedürftigkeit erschwert die Inanspruchnahme ambulanter Medizin“, hatte Ulrich Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium auf einer gemeinsamen Tagung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) schon im Frühjahr vergangenen Jahres erklärt. Dies sei eine „Herausforderung für das System“.
Das im Jahresverlauf beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz sah deshalb unter anderem eine stärkere Förderung von Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen vor. Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben als Konkretisierung dieses Vorhabens eine Anlage „zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen“ zum Bundesmantelvertrag vereinbart.
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