Politik

Rheinland-Pfalz schiebt Novelle für Transplantations­beauftragte an

  • Dienstag, 10. April 2018
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Mainz – Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Anforderungen an Transplantationsbeauftragte der Krankenhäuser verschärfen und zugleich besserer Arbeitsbedingungen für die Ärzte schaffen. Das Kabinett verabschiedete heute in Mainz eine entsprechende Novelle des Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantations­gesetzes in Rheinland-Pfalz.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU im Landtag von Ende Januar hervorgeht, schraubt die Novellierung die fachlichen Voraussetzungen herauf. Demnach sollen nur noch Ärzte als Transplantationsbeauftragte arbeiten, die über eine „geeignete Facharztausbildung“ verfügen und das Fortbildungscurriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer vom Mai 2015 in der jeweils geltenden Fassung absolviert haben.

Organspendeprozess verbessern

In Entnahmekrankenhäusern mit mindestens einem ärztlichen Transplantations­beauftragten können der Antwort zufolge Aufgaben des Transplantationsbeauftragten, für die kein ausdrücklicher Arztvorbehalt besteht, auf Gesundheits- und Krankenpfleger mit langjähriger Erfahrung und Leitungsfunktion in der Intensivpflege übertragen werden, sofern diese auch das Fortbildungscurriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer absolviert haben. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, sieht der Referentenentwurf der Landesregierung zufolge zudem eine tatsächliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten vor. Zugleich sollen die Krankenhäuser verstärkt unterstützt werden, in denen schon Organe gespendet werden.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zufolge ist es ein Ziel, die Abläufe des Organspendeprozesses in den Krankenhäusern zu verbessern. „Das gelingt nur, indem wir die Stellung, Qualifikation und Wertschätzung der Transplantations­beauftragten in den Krankenhäusern durch unser neues Ausführungsgesetz erhöhen“, sagte sie heute.

Aufgrund der Änderungen des Bundestransplantationsgesetzes erhalten die Krankenhäuser seit 2014 einen Zuschuss von den Krankenkassen, um die Transplan­tationsbeauftragen zu finanzieren. „Wir wollen mit unserem neuen Landesgesetz Krankenhäuser, die sich bereits aktiv am Organspendeprozess beteiligen, unterstützen und die Krankenhäuser mit Intensivstation, die sich bisher nicht beteiligen, daran erinnern, dass Organspende zu ihrem Versorgungsauftrag gehört“, so die Ministerin.

Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan angewiesen ist, muss unter Umständen mehrere Jahre darauf warten. Mehr als 10.000 Patienten stehen derzeit bundesweit auf der Warteliste.

may/dpa

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