Rhön-Klinikum und Fresenius: Beschwerde gegen Entscheidung des Bundeskartellamtes
Bad Neustadt/Bad Homburg/Bonn – Der Klinikbetreiber Rhön Klinikum und der Gesundheitskonzern Fresenius haben Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes eingelegt. Eine entsprechende Meldung des Handelsblattes bestätigten das Bundeskartellamt und Fresenius gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Das Bundeskartellamt hatte Mitte März genehmigt, dass Asklepios sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien am Rhön Klinikum beteiligen darf. Diese Grenze ist laut dem Handelsblatt in der Rhön-Satzung die sogenannte Sperrminorität, mit der Aktieninhaber Entscheidungen wie eine Kapitalerhöhung oder einen Rechtsreformwechsel blockieren können. Laut der Zeitung hatte der Rhön-Gründer Eugen Münch diese Grenze erwirkt, um seinen Anteil von 12,45 Prozent vor Übernahmen schützen zu können.
Martin Seibert, Vorstandsvorsitzender von Rhön-Klinikum, sagte dazu in dem Gespräch mit dem Handelsblatt: „Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann und auch will, könnte das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen, wie etwa beim Konzept der flächendeckenden Netzwerkmedizin.“ Die Entscheidung des Bundeskartellamtes behindere daher die bundesweite Etablierung der Netzwerkmedizin massiv. Jetzt befasse sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Sache.
Im vergangenen Jahr war der Versuch von Fresenius, Rhön-Klinikum zu übernehmen gescheitert, weil Fresenius nicht wie geplant mindestens 90 Prozent der Rhön-Aktien einsammeln konnte.
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