Richter lässt Cannabisverbot in Karlsruhe prüfen

Bernau/Karlsruhe − Ein Richter aus Bernau lässt das Cannabisverbot in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Jugendrichter Andreas Müller hat eine entsprechende Vorlage nach Karlsruhe geschickt, wie er gestern auf Facebook schrieb. Nach Artikel 100 des Grundgesetzes kann ein Gericht ein Gesetz überprüfen lassen, wenn es dieses für verfassungswidrig hält.
Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.
Die Vorlage mit 140 Seiten Begründung soll heute auf der Homepage des Amtsgerichts Bernau veröffentlicht werden. Der Deutsche Hanfverband forderte weitere Richter auf, sich auf Grundlage einer Mustervorlage der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Der Jugendrichter hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen lassen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt. In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert.
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