Rösler: Terminvergabe lässt sich nicht gesetzlich regeln

Berlin – Gesundheitsminister Philipp Rösler lehnt Pläne der Union ab, wonach Kassenpatienten künftig binnen drei Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen sollen: „Versprechen kann man viel, aber so löst man keine Probleme“, sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung Die Welt vom Montag. „Eine gute Versorgungssituation kann man nicht einfach per Gesetz bestimmen.“
Grund für die langen Wartezeiten ist nach Ansicht Röslers nicht der Unwillen der Ärzte, Patienten zu behandeln. „Fakt ist: Es gibt zu wenige Ärzte, die überhaupt noch Termine vergeben können. Deshalb bleibe ich dabei: Wir müssen dafür sorgen, dass es wieder mehr Ärzte gibt“, sagte der Minister.
Die Krankenkassen widersprechen jedoch vehement. Es gebe nicht grundsätzlich zu wenige Ärzte, sondern nur in einigen Regionen. „Wir haben in überversorgten Gebieten 25.000 niedergelassene Ärzte zu viel und in Mangelregionen lediglich 800 niedergelassene Ärzte zu wenig“, erklärte Vorstand Johann-Magnus von Stackelberg vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit Blick auf Röslers Pläne, Ärzten in unterversorgten Gebieten bessere Verdienstmöglichkeiten zu gewähren, zeigte sich der Verband skeptisch. Zwar seien finanzielle Anreize für Mediziner in dünn besiedelten Gebieten wünschenswert. Doch müssten dem Abschläge für Ärzte in überversorgten Gebieten gegenüberstehen. „Es braucht insgesamt nicht mehr Geld für Ärztehonorare, sondern eine bessere Verteilung innerhalb der Ärzteschaft“, meinte Stackelberg.
Dies betonte auch der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, im Handelsblatt. Er kritisierte Röslers Idee, Honorardeckel und die Begrenzung für Arzneimittelverschreibungen für Landärzte zu lockern. Allein die Abschaffung von Richtgrößen für Verschreibungen könnte bis zu zwei Milliarden Euro zusätzliche Kosten verursachen, rechnete Graalmann vor.
Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU hatten in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Wartezeit von Kassenpatienten auf einen Facharzttermin künftig drei Wochen nicht überschreiten soll. Dafür sollten die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sorgen.
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