Politik

RSV-Impfung künftig auch mit mRNA-Impfstoff möglich

  • Donnerstag, 5. Juni 2025
/Alernon77, stock.adobe.com
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Berlin – Die einmalig empfohlene Schutzimpfung für Ältere gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) kann künftig auch mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

Nach Einschätzung der STIKO ist der Ende des vergangenen Jahres zugelassene mRNA-Impfstoff in der Gesamtschau vergleichbar mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen. Neben den bislang empfohlenen proteinbasierten RSV-Impfstoffen können somit auch mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich Ende Juli – in Kraft.

Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung haben seit Ende September 2024 alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren sowie darüber hinaus Versicherte mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Erkrankungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren.

Ein solches erhöhtes Risiko besteht bei schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie bei Bewohnern von Pflegeinrichtungen.

Ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind, kann die STIKO dem G-BA zufolge auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beurteilen. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Grundlage des heutigen G-BA-Beschlusses zur Anpassung des Impfstoffanspruchs war die STIKO-Empfehlung vom 10. April 2025.

EB

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