RSV-Prophylaxe: KBV drängt auf schnelles Handeln der Politik

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drängt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu, schnell den Rahmen vorzugeben, um die neue Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) umzusetzen.
Die Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Kurzem für alle Neugeborenen und Säuglinge zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das RS-Virus eine Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab.
Dadurch sollen RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden. Jedoch stellt die Immunisierung derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Dafür ist eine Rechtsverordnung des BMG notwendig.
Die Zeit dränge, sagte heute KBV-Vize Stephan Hofmeister. Die RSV-Saison beginne im Oktober. „Das heißt, die Prophylaxe muss vorher flächendeckend stattgefunden haben“, sagte er. Dabei komme ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand auf die Ärzte zu.
Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung werde es von Eltern viele Fragen zum Unterschied zu einem herkömmlichen Impfstoff, zur Funktionsweise und zu möglichen Nebenwirkungen der RSV-Prophylaxe geben, so seine Prognose. Hofmeister betonte, auch die Vergütung dieser beratungsintensiven Leistung sei nicht geklärt. Der Gesetzgeber müsse „schnell handeln“.
Das Ministerium hatte dem Deutschen Ärzteblatt gesagt, man prüfe eine Rechtsverordnung. Darüber hinaus werde man zusammen mit dem Robert-Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Einführung des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab zur Prophylaxe vor RSV-Infektionen im ersten Lebensjahr von Säuglingen kommunikativ begleiten.
„Vor Beginn der RSV-Saison werden der Fachöffentlichkeit, sorgeberechtigten und schwangeren Personen Informationen zur Nirsevimabgabe bei Säuglingen über unterschiedlichen Medien zur Verfügung gestellt“, so ein BMG-Sprecher. Damit solle den Betroffenen eine informierte Entscheidung zu dieser Prophylaxemaßnahme ermöglicht werden.
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