AOK Bayern nimmt weitere Leistungen in Kinderarztvertrag auf

München – Die AOK Bayern hat ihren Kinder- und Jugendarztvertrag erweitert. Künftig eingeschlossen sind umfassende Beratungen für Eltern zum Thema Antibiotika sowie zu Prävention durch Bewegung. Eine entsprechende Neufassung des bisherigen Vertrags haben AOK Bayern und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) beschlossen.
Im Rahmen des Vertrags erklären Kinder- und Jugendärzte künftig besonders ausführlich, wann und warum eine Antibiotikagabe zur Behandlung des Kindes notwendig ist. Auch wie das Medikament eingenommen werden muss und welche Nebenwirkungen eintreten können, bespricht der Pädiater eingehend mit den Eltern.
Ziel dabei ist der AOK zufolge, dem kranken Kind die optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten. Im Antibiotikapass trägt der Kinder- und Jugendarzt ein, welches Antibiotikum warum und in welchem Zeitraum eingesetzt wurde. Unerwünschte Nebenwirkungen werden ebenfalls dokumentiert. Die lückenlose Dokumentation soll den Familien helfen, aber auch den behandelnden Pädiatern, den Überblick über eingesetzte Antibiotika zu behalten und damit eventuellen Resistenzen vorzubeugen.
Ein weiterer Aspekt ist die Beratung zum Thema Bewegung. Im Rahmen des Präventionskonzepts des Kinder- und Jugendarztvertrags erhalten AOK-versicherte Kinder zeitnah vor ihrem sechsten Geburtstag einen Gutschein für Bewegungsberatung. Dieser Gutschein kann beim Kinder- und Jugendarzt eingelöst werden.
Der Pädiater ermittelt zunächst, ob und in welchem Umfang das Kind Sport treibt und für welche Sportarten es sich interessiert. Auf dieser Basis rät er zu Bewegungsangeboten, die den Bedürfnissen des Kindes am besten entsprechen. Abschließend bescheinigt der Kinder- und Jugendarzt die Fitness- und Sportgesundheit für den Breitensport.
Die neuen Leistungen ergänzen das bestehende exklusive Vorsorgepaket des Kinder- und Jugendarztvertrags. Es beinhaltet bereits unter anderem das Amblyopiescreening zur Augenvorsorge, die Sonografie der Niere und Blase sowie die Screeningaudiometrie zur Hörprüfung. Zudem können Kinder- und Jugendärzte bei schwierigen medizinischen Fragestellungen online eine fachärztliche Expertenmeinung einholen.
Der pädiatriezentrierte Versorgungsvertrag (PzV) zwischen der AOK Bayern und der BVJK-Service GmbH des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) besteht bereits seit 2009. Mehr als 800 bayerische Kinder- und Jugendärzte sind in dem Vertrag eingeschrieben. Es handelt sich um einen Vertrag für Kinder und Jugendliche in Deutschland, der als sogenannter Add-On-Vertrag die allgemeine kinder- und jugendärztliche Versorgung ergänzt.
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