Ärzte und Kassen streiten über Beobachtung von Esketamin intranasal

Berlin – Wer den Wirkstoff Esketamin intranasal als Nasenspray gegen eine Major Depression verordnet bekommt, muss dieses unter Beobachtung einnehmen. Die Vertragsärzte wollten, dass diese Verabreichung nicht nur bei Psychiatern, sondern auch bei anderen Arztgruppen erfolgen kann. Dagegen sperren sich die Krankenkassen.
Das Medikament wird nach Angaben der KBV von Psychiatern verordnet, um eine Major Depression bei Erwachsenen zu behandeln, wenn andere Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben. Die Anwendung des Medikaments erfolgt über mehrere Wochen – mehrmals pro Woche.
Die Verabreichung muss in einem medizinischen Umfeld unter Beobachtung – etwa, um den Blutdruck zu kontrollieren – erfolgen. Diese Beobachtungen dürfen derzeit ausschließlich Psychiater vornehmen. Die KBV wollte im Bewertungsausschuss erreichen, dass dies auch durch Hausärzte, Neurologen und andere Fachgruppen erfolgen kann.
„Wir hatten eine entsprechende Ausweitung der Abrechnung der Patientenbeobachtung auf weitere Fachgruppen vorgeschlagen“, sagten der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sowie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister.
Damit hätten die Betroffenen schnell und wohnortnah versorgt werden können. Die patientenfreundliche Zusammenarbeit von Psychiatern und Praxen anderer Fachgebiete habe die Kassenseite „rundweg abgelehnt“. Aus Sicht der KBV wurde „damit eine Chance zur Verbesserung der Versorgung“ vertan.
Die KBV appellierte an die Kassenseite, umzudenken und warf dem GKV-Spitzenverband vor, es gehe ihm „ausschließlich um knallharte Sparpolitik“.
Der GKV-Spitzenverband wies auf Anfrage darauf hin, dass die geltende Regelung keine drei Jahre alt sei. Damals habe man diese gemeinsam mit der KBV getroffen. Ziel sei die angemessene medizinische Versorgung gewesen.
Aus Sicht der Kassen handelt es sich um Patienten, die schwer depressiv erkrankt sind, die zuvor auf mehrere Therapieversuche nicht angesprochen haben oder um depressiv Erkrankte im Stadium eines psychiatrischen Notfalls.
„Hier sind auch für die Nachbeobachtung aus Qualitätsgründen weiterhin ausschließlich Psychiaterinnen und Psychiater beziehungsweise Kinder- und Jugendpsychiater die richtigen Ansprechpersonen“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Das Präparat weise schwere Nebenwirkungen auf, insbesondere psychiatrische wie Dissoziation und Bewusstseinsstörungen. Diese könnten nur durch den behandelnden Psychiater adäquat begleitet werden.
Eine Anpassung der Dosierung je nach Wirkung und Nebenwirkungen sei auch nur durch den kontinuierlich behandelnden Psychiater möglich. Das gelte auch für die Beurteilung der Depression und einer eventuellen Suizidalität.
„Die Behauptung der KBV, dass hier eine fachlich-inhaltliche Entscheidung aus finanziellen Gründen getroffen wurde, ist Unsinn“, so Lanz.
Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.
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