Ärztin in Teilzeit stehen Überstundenzuschläge zu

Hannover – Eine Anästhesistin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die in Teilzeit arbeitet, muss Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit bekommen. Das hat das Arbeitsgerichts Hannover am 15. Oktober entschieden (Az.: 8 Ca 249/25 Ö).
Ihr stehen damit 253,82 Euro aus dem Zeitraum Januar 2024 bis August 2024 zu, wie ein Gerichtssprecher dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte. Das Arbeitsgericht Hannover folgte damit demnach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 8 AZR 370/20) aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Das BAG hatte einer Teilzeitkraft damals den Überstundenzuschlag zugesprochen.
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetze, behandele teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, hatte das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Sie verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.
Das Land Niedersachsen sah den Fall der Klägerin der MHH nicht als vergleichbar an. Es hatte seine Rechtsauffassung unter anderem sowohl auf ein älteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TVöD) als auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember des vergangenen Jahres gestützt. Es sah daher keine Verpflichtung zur Zahlung von Überstundenzuschlägen.
Das Arbeitsgericht Hannover folgte der Rechtsauffassung von MHH und Land Niedersachsen nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Landesarbeitsgericht Niedersachsen zu. Ob es in die nächste Instanz geht, ist noch unklar.
Der Marburger Bund Niedersachsen (MB), der die Klägerin unterstützte, sprach gestern von einer Entscheidung von enormer Tragweite. Das Urteil werde voraussichtlich auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar sein und damit nicht nur im universitären, sondern auch im kommunalen Bereich die Rechte von Teilzeitkräften stärken, so die Ärztegewerkschaft.
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