Bundesärztekammer begrüßt geplante Neuregeln für die Lebendorganspende

Berlin – Die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen bei Lebendorganspenden werden von der Bundesärztekammern (BÄK) begrüßt. „Es ist gut, wenn in Zukunft mehr Menschen, die das nach reiflicher Überlegung wünschen, eine Niere für andere geben können“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte kürzlich einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vorgelegt. Übermorgen findet die Verbändeanhörung statt, an der auch die BÄK teilnehmen wird.
„Allein auf Nierentransplantationen warten über 10.000 Menschen“, erklärte Fabian Halleck, Geschäftsführender Oberarzt Transplantation an der Berliner Charité und als Ständiger Gast einer der Fachleute in der „Ständigen Kommission Organtransplantation“ der BÄK. „Die Wartezeiten sind teils dramatisch länger als im EU-Ausland, viele warten länger als zehn Jahre.“
Wie die BÄK erläuterte, muss nach deutschem Recht eine lebend spendende Person derzeit nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein, sondern auch zu dessen engem persönlichen Umfeld gehören. „Das ist eine im europäischen Vergleich sehr restriktive Regelung“, führte der Jurist Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats und ebenfalls Ständiger Gast in der Organspende-Kommission, aus.
Deshalb begrüßt die Bundesärztekammer, dass der Referentenentwurf des BMG weitgehend ihren Reformvorschlägen folgt. Neben anonymen Nierenspenden sollen in Zukunft auch Überkreuz- und Kettenspenden legal werden. Passt ein spendebereiter Angehöriger biologisch nicht zu „seinem“ Kranken, dürfte künftig sein Organ an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden.
„Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung für unsere Patienten besonders sinnvoll“, so Halleck. Aus demselben Grund unterstütze er, dass der Vorrang postmortaler Spenden fallen soll.
Bisher waren Lebendspenden in den meisten Fällen erst erlaubt, wenn sich kein passendes Organ eines Toten fand. Wird das Gesetzesvorhaben verabschiedet, könnten Ärztinnen und Ärzte noch häufiger sofort die Lebendspende empfehlen und Transplantationen vor der Dialysepflicht stattfinden.
„Alles in allem ist dies ein verantwortungsvoller Weg, den Kreis der Spender zu erweitern“, sagte Frister. Nur werde leider auch eine reformierte Lebendspende den Organmangel nicht beseitigen. „Die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Spenden sollte deshalb weiter auf der Tagesordnung bleiben.“
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