Chirurgen sehen Tagesbehandlungen kritisch

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant die Einführung von tagesstationären Behandlungen im Krankenhaus. Die Chirurgen sehen das Modell skeptisch.
„Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, sagte Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages.
Für ihn ist es „naiv“ anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden Meyer zufolge dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf hätten. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.
Auch in finanzieller Hinsicht erwarten die Chirurgen keine spürbare Entlastung. Am ehesten würden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollten, so Meyer. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.
„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, erklärte Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen.
Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Kritik an dem Vorhaben geäußert. In einer Stellungnahme verwies der G-BA darauf, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt seien.
Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.
Derzeit ist geplant, die neuen Tagespauschalen mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Ziel dieser Regelung ist es, sowohl die Pflegenden zu entlasten, da die betroffenen Patienten zu Hause übernachten, als auch Geld einzusparen, da tagesstationäre Leistungen geringer vergütet werden als vollstationäre.
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