Ärzteschaft

Chirurgen sehen Tagesbehandlungen kritisch

  • Mittwoch, 16. November 2022
/Yakobchuk Olena, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant die Einführung von tagesstationären Be­handlun­gen im Krankenhaus. Die Chirurgen sehen das Modell skeptisch.

„Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflege­personal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, sagte Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages.

Für ihn ist es „naiv“ anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal ent­las­ten. Die freien Betten werden Meyer zufolge dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflege­bedarf hätten. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.

Auch in finanzieller Hinsicht erwarten die Chirurgen keine spürbare Entlastung. Am ehesten würden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollten, so Meyer. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.

„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, erklärte Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Ge­sund­heitssystem näherzukommen.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Kritik an dem Vorhaben geäußert. In einer Stellung­nahme verwies der G-BA darauf, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwen­di­gen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt seien.

Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Kranken­häuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungs­rechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.

Derzeit ist geplant, die neuen Tagespauschalen mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Sozialge­setz­buch V zu verankern. Ziel dieser Regelung ist es, sowohl die Pflegenden zu entlasten, da die betroffenen Patienten zu Hause über­nachten, als auch Geld einzusparen, da tagesstationäre Leistungen geringer vergütet werden als vollstatio­näre.

may/EB

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