Leitlinie zu Atemwegsinfekten bei Blutkrebs überarbeitet

Bochum – Virusinfektionen der Atemwege sollten bei Patienten mit hämatologischen Neoplasien frühzeitig identifiziert und nach Möglichkeit kausal behandelt werden. Das geht aus neuen Empfehlungen der European Conference on Infections in Leukaemia (ECIL) hervor, die im Fachjournal The Lancet Infectious Diseases erschienen sind (2025; DOI: 10.1016/S1473-3099(24)00295-1).
„Besonders in der ersten Phase der Krankheit beziehungsweise während und nach stark immunsuppressiven Therapien, etwa nach einer Stammzelltransplantation, sind Patientinnen und Patienten mit Blutkrebs sehr anfällig für Atemwegsinfekte“, erläutert die Erstautorin der Empfehlungen, Marie von Lilienfeld-Toal vom Institut für Diversitätsmedizin der Ruhr-Universität Bochum.
Eine Influenza-Infektion verlaufe zum Beispiel in zehn Prozent der Fälle tödlich, so die Expertin. Die Leitlinie empfiehlt daher bei grippeähnlicher Symptomatik den Einsatz molekularer Schnelltests, auch in ambulanten Settings. Dabei soll ein breites Testpanel auf Influenzaviren, RSV, Parainfluenzaviren, Rhinoviren, Adenoviren, saisonale Coronaviren, Metapneumoviren und SARS-CoV-2 zum Einsatz kommen.
Zur Behandlung der Influenza bei Patienten mit hämatologischen Neoplasien empfiehlt das Gremium, die antivirale Therapie so früh wie möglich zu beginnen, idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn.
Zur Verfügung stehen Neuraminidaseinhibitoren sowie Baloxavir-Marboxil. Die Behandlungsdauer soll fünf Tage betragen oder bis zum klinischen Rückgang der Symptome und negativem PCR-Befund. Bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten mit schwerem Verlauf wird Oseltamivir bevorzugt. Baloxavir wird bei stark immunsupprimierten Personen wegen unzureichender Daten zur Monotherapie nicht empfohlen.
Im Fall von RSV-Infektionen wird die Anwendung von Ribavirin erwogen, insbesondere bei Hochrisikopatienten. Eine gleichzeitige Gabe von intravenösem Immunglobulin könne zudem sinnvoll sein.
Für SARS-CoV-2-Infektionen empfiehlt ECIL den Einsatz zugelassener antiviraler Substanzen bei allen hospitalisierten Patienten mit hämatologischer Grunderkrankung – unabhängig vom Schweregrad.
Die aktualisierten Empfehlungen richten sich insbesondere an hämatologisch tätige Einrichtungen und sollen die klinische Entscheidungsfindung bei Infektionen mit respiratorischen Viren erleichtern.
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