Neue S3-Leitlinie zur Versorgung bei Psychosen und Sucht erschienen

Berlin – Eine neue S3-Leitlinie soll die Versorgung von Menschen mit Psychosen und einer zusätzlichen Suchterkrankung verbessern. Das Leitlinienteam empfiehlt eine eng verzahnte Behandlung.
„Menschen mit Psychose und Suchterkrankung profitieren besonders von einer gemeinsamen Behandlung durch ein multiprofessionelles Team“, sagte Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Koordinatorin der Leitlinie und Präsidentin der DGPPN. Eine solche integrierte Versorgung senke die Abbruchraten und reduziere die Zahl stationärer Behandlungen, so die Expertin.
Der Einbezug von Angehörigen könne die Behandlung zusätzlich unterstützen und auch deren Leidensdruck reduzieren. Ist eine solche integrierte Behandlung nicht verfügbar, sollten Psychose- und Suchttherapie der Leitlinie zufolge eng miteinander abgestimmt und koordiniert werden, etwa durch ein strukturiertes Case Management.
Die Leitlinie empfiehlt, Psychosen medikamentös, gegebenenfalls mit atypischen Antipsychotika, zu behandeln, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch das Risiko für weiteren Substanzkonsum senken könnten.
Für die Suchtbehandlung rät die Leitlinie, Abstinenz oder zumindest eine deutliche Reduktion des Konsums anzustreben. „Abstinenz ist nicht die Voraussetzung für die Behandlung, sondern eines der Therapieziele“, erläuterte Falk Kiefer von der DG-Sucht.
Die Leitliniengruppe weist darauf hin, dass eine leitliniengerechte Behandlung nicht nur das individuelle Leid der Betroffenen verringern könne, sondern auch das Risiko für fremdgefährdendes Verhalten bei dieser Patientengruppe vermindere. „Eine konsequente, fachgerechte Behandlung ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention“, hieß es aus der DGPPN.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat die Leitlinie zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) herausgegeben. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Arbeit unterstützt.
Psychosen können im Rahmen einer Schizophrenie, einer schizoaffektiven Störung oder einer bipolaren Erkrankung auftreten oder durch Drogen ausgelöst werden. Bei Menschen mit psychotischen Störungen treten begleitende Suchterkrankungen deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung oder bei Menschen mit anderen psychischen Störungen.
Oft können von Psychosen und Suchterkrankungen Betroffene die vereinbarten Therapieregeln nur schwer einhalten, was zu häufigen Rückfällen und stationären Behandlungen führt. Laut DGPPN erkrankt etwa die Hälfte aller Menschen mit Psychosen im Laufe ihres Lebens auch an einer substanzbezogenen Störung.
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