Arbeitsschutz: EU-Kommission schränkt Nutzung zweier Chemikalien ein

Brüssel – Wegen Gesundheitsrisiken für Arbeiter hat die EU-Kommission Einschränkungen für die Nutzung zweier Chemikalien in der Industrie angekündigt.
Die Lösungsmittel Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethyl-2-pyrrolidon (NEP) unterliegen demnach künftig strengen Auflagen, wie die Kommission heute in Brüssel mitteilte. Die Einschränkungen sollen ab Dezember des kommenden Jahres gelten.
DMAC wird unter anderem in der Produktion synthetischer Fasern und der Isolation von Kabeln verwendet. NEP steckt in Reinigungsmitteln, Baumaterialien sowie Chemikalien, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Beide Chemikalien können Haut und Augen reizen und bei Schwangeren Folgen für das ungeborene Kind haben.
Die Kommission führt deshalb Schwellenwerte für den Kontakt mit den Materialien in der Produktion ein. Die Unternehmen müssen zudem ein Sicherheitskonzept für die Verwendung nachweisen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: