Bayer wendet sich wegen Glyphosat-Klagen in den USA an Supreme Court

Leverkusen – Der Chemiekonzern Bayer hat sich wegen der zahlreichen Klagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat in den USA an den Supreme Court gewandt.
Der Leverkusener Konzern führte zur Begründung mehrere „widersprüchliche“ Urteile in verschiedenen US-Bundesstaaten an. Dies mache aus Sicht des Unternehmens „eine Überprüfung durch das oberste Gericht der USA erforderlich“.
In den USA sind mehrere zehntausend Klagen gegen die Bayer-Tochter Monsanto wegen mutmaßlicher Gesundheitsschäden wegen des glyphosathaltigen Mittels Roundup anhängig.
In mehreren Fällen wurde das Unternehmen bereits zu Schadenersatz verurteilt, in anderen Verfahren aber freigesprochen. In vielen Fällen wurden Vergleiche geschlossen.
Wie Bayer nun mitteilte, gehe es dem Unternehmen im Detail um die Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner Bundesstaaten beruhen, zulässig sind – oder ob US-Bundesrecht dies eventuell ausschließe.
Der Konzern betont stets, dass die Sicherheit von Roundup-Produkten wissenschaftlich erwiesen und durch die Aufsichtsbehörden weltweit bestätigt sei. Um diese Frage kreist auch in der EU seit Jahren eine Debatte.
2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Allerdings schränkten die Experten selbst ein, dass diese Feststellung noch nicht besagt, dass die tatsächliche Anwendung zu Krebskrankheiten führt.
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