Bioethikreform in Frankreich nimmt weitere Etappe im Senat

Paris – Frankreichs Bioethikreform ist vom zuständigen Senatsausschuss verabschiedet worden. Die Senatoren änderten einige Teile des Gesetzentwurfs, etwa bei der Legalisierung künstlicher Befruchtung, berichtet die Zeitung La Croix.
Künstliche Befruchtung soll demnach nur bei medizinischen Gründen von der Versicherung erstattet werden. Lesbische Paare oder alleinstehende Frauen sollen nach Wunsch des Senats keine Erstattung erhalten.
Zudem wandte sich der Senat dagegen, dass Eltern, deren Kind von einer Leihmutter im Ausland geboren wurde, automatisch im Stammbuch die legalen Eltern werden. Dies solle weiterhin über Adoption geregelt werden. 2019 hatte Frankreichs oberstes Gericht entschieden, dass die Eltern künftig nicht mehr den Umweg über die Adoption gehen müssen.
Zudem änderten die Senatoren, dass die Präimplantationsdiagnostik auch auf Chromosomenabweichungen ausgeweitet werden kann. Damit könnten Paare künftig entscheiden, Embryos mit Down-Syndrom nicht einpflanzen zu lassen.
Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs betrifft das Einfrieren von Eizellen. Dies sollen demnächst auch private Zentren machen können, so der Senat.
Im Herbst hatte die Nationalversammlung über eine erste Fassung der Bioethikreform abgestimmt. Ab dem 21. Januar diskutiert das Plenum des Senats über den Gesetzentwurf.
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