Ausland

Britische Regierung erwägt Mindestalter für soziale Medien

  • Mittwoch, 20. November 2024
/dpa
/dpa

London – Die britische Regierung erwägt, ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien fest­zulegen. Eine Altersbeschränkung, wie Australien sie anstrebt, werde in Betracht gezogen, sagte der britische Minister für Technologie, Peter Kyle, Medienberichten zufolge. „Wenn es um die Sicherheit junger Menschen geht, steht alles zur Debatte“, zitierte die Nachrichtenagentur PA den Labourpolitiker.

Zunächst wolle er aber sehen, wie die Regelungen eines neuen Gesetzes umgesetzt würden, so Kyle wei­ter. Dem Online-Safety-Act zufolge haben Social-Media-Betreiber wie Tiktok, Instagram und Facebook von kommendem Jahr an die Pflicht, ihre Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor illegalen und poten­ziell schädlichen Inhalten zu schützen. Dazu gehört auch, selbst bestimmte Altersgrenzen festzu­legen und durchzusetzen.

Die Aufsichtsbehörde Ofcom soll die Einhaltung überwachen und kann im Fall von Verstößen Strafen in Millionenhöhe verhängen und auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen einleiten.

Kyle kündigte zudem ein Forschungsprojekt an, das sich mit den schädlichen Folgen von Social-Media-Nutzung auf Kinder und Jugendliche befassen soll. Kinderschutzorganisationen warnen, dass Minder­jährige im Netz Mobbing, Missbrauch sowie Inhalten ausgesetzt sind, die zu Essstörungen und selbst­verletzendem Verhalten ermuntern können.

Die Regierung in Australien hatte kürzlich ein Gesetzesvorhaben angekündigt, demzufolge der Zugang zu Social-Media erst ab 16 Jahren erlaubt sein soll.

In Deutschland müssen Social-Media-Plattformen Altersbeschränkungen in ihren Nutzungsbedingungen fest­legen. Diese liegen aber fast immer unter 16 Jahren – und zumeist sogar bei 13 Jahren. Die Über­prü­fung ist zudem sehr schwierig.

Ein allgemeines, gesetzlich festgelegtes Mindestalter für Nutzer von sozialen Medien gibt es in Deutsch­land nicht. Theoretisch müssten die Eltern von Jugendlichen unter 16 Jahren der Nutzung zustimmen – jedoch wird dies nur selten verifiziert, zudem können Geburtsdaten bei der Registrierung leicht gefälscht werden.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung