Britisches Gericht lehnt Änderung zur Sterbehilfe ab
London – Englands High Court hat gestern das Gesuch eines todkranken Briten abgelehnt, der vor dem Hohen Gericht in London eine Gesetzesänderung bei der Sterbehilfe erstreiten wollte. Das Parlament habe sich auf Anweisung des Supreme Court, des obersten britischen Gerichtshofes, erst vor anderthalb Jahren mit einer möglichen Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe beschäftigt und sich dagegen entschieden. Dementsprechend sei die Forderung des 67-Jährigen nach einer Überarbeitung der Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Kläger, Noel Conway, leidet an der Motoneuronen-Erkrankung, einer schwerwiegenden Nervenkrankheit, und hat laut britischen Medienberichten nur noch weniger als zwölf Monate zu leben. Er hatte dem Gericht in einer Anhörung erklärt, dass ihm ohne Sterbehilfe ein „unerträglicher Tod“ bevorstehe.
Er habe sich mit der Tatsache abgefunden, dass er sterben werde, aber nicht mit der Tatsache, dass er nicht den Zeitpunkt und die Art und Weise seines Todes bestimmen dürfe, erklärte Conway. Er wolle in seinem Heimatland sterben und nicht schon früher als nötig aus dem Leben scheiden, damit er die legale Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen könne, erklärte er den Medien. Angesichts des Urteils zeigte sich Conway „zutiefst enttäuscht“ und kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die Vorsitzende der Organisation „Dignity in Dying“, die sich für eine Änderung der Sterbehilfe in Großbritannien einsetzt und Conway vor Gericht vertrat, kritisierte die Entscheidung ebenfalls. Laut Sarah Wooton hat das Parlament „bislang die Bitten von Sterbenden wie Noel ignoriert.“ Das „aktuelle Gesetz funktioniert einfach nicht“, erklärte sie. Zudem spreche sich auch eine Mehrheit der Briten für Sterbehilfe für todkranke Menschen aus, so Wooton weiter.
Beihilfe zum Suizid ist nach dem britischen Selbstmordgesetz von 1961 strafbar; direkte und aktive Sterbehilfe werden als Mord gewertet. Das britische Unterhaus hatte im September 2015 mit einer großen Mehrheit von 330 zu 118 Stimmen gegen eine Überarbeitung des Gesetzes gestimmt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: