Coronanotstand in Italien endet

Rom – Italien beendet am 31. März den Coronaausnahmezustand und schafft die meisten Restriktionen ab. Von April an werden etwa in Hotels, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften keine
2G- oder 3G-Zertifikate – also Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests – mehr verlangt.
Das gab die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi gestern nach einer Kabinettssitzung bekannt. Zum 1. Mai werde das in Italien „Greenpass“ genannte Zertifikat auch in allen anderen Bereichen und damit komplett abgeschafft.
Im den öffentlichen Innenräumen etwa von Restaurants, Sporthallen, kulturellen Einrichtungen oder Diskotheken bleibt bis dahin die 2G-Pflicht. Im Außenbereich ist dagegen kein Nachweis mehr nötig. In Flugzeugen und Langstreckenzügen gilt bis 1. Mai die 3G-Regel.
Die Zugangsbeschränkungen für Besucher öffentlicher Veranstaltungen fallen weg: Kinos, Theater, Sportstadien, Ausstellungen und Museen dürfen ab April wieder so viele Leute einlassen wie vor Corona.
Die Quarantänevorschriften werden fast vollständig aufgehoben: Künftig müssen sich nur noch Infizierte isolieren, Kontaktpersonen – egal ob geimpft oder nicht – dürfen ihre Wohnung jederzeit verlassen.
Auch in den Schulen müssen nur noch infizierte Kinder daheim bleiben.
Wie in anderen Ländern steigen auch in Italien die Coronazahlen an: Gestern registrierten die Behörden knapp 80.000 Neuinfektionen, landesweit wurden 128 Coronatote gezählt. Mehr als 91 Prozent der Italiener über zwölf Jahren sind mit mindestens einer Dosis geimpft.
Mit Auslaufen des Notstandes wird auch ein Expertengremium der Regierung aufgelöst, das in den Monaten der Pandemie an den wichtigsten Maßnahmen gearbeitet hatte. Der für die Impfkampagne zuständige und hoch gelobte Sonderkommissar, General Francesco Figliuolo, bekommt eine neue Aufgabe. Er soll künftig die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen für die Ukraine übernehmen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: