EU-Bürger scheitern mit Schadenersatzklage wegen zu schlechter Luft

Luxemburg – Im Streit über zu schmutzige Luft in Städten sind gut 1.400 Bürger vor dem EU-Gericht (EuG) mit einer Schadenersatzklage gegen die Europäische Kommission gescheitert. Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfen, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfahren für Autoabgase 2016 zu geringe Grenzwerte angesetzt zu haben. Das Gericht entschied jedoch heute in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönliche Beeinträchtigung seien nicht nachgewiesen worden.
Es geht um das neue Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb – genannt Real Driving Emissions oder RDE –, das nach dem Dieselskandal eingeführt wurde. Es soll sicherstellen, dass Autos Schadstoffgrenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenverkehr einhalten, und dass Hersteller keine Betrugssoftware zur Manipulation der Tests einsetzen können.
Die 1.429 Kläger, die meisten davon aus Frankreich, machten aber geltend, die Kommission habe bei der Umstellung Pflichten verletzt. Sie klagten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro, weil die Luft und damit auch ihre Gesundheit schlechter geworden seien. Auch hätten sie das Vertrauen verloren, dass die EU-Behörden Umweltzerstörung wirklich bekämpften. Die EU-Richter in Luxemburg wiesen dies aber als unbegründet ab.
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