Ausland

EU-COVID-Nachweis soll weiter genutzt werden

  • Freitag, 4. Februar 2022
/picture alliance, photothek, Florian Gaertner
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Brüssel – Der Einsatz der digitalen EU-COVID-Zertifikate soll wegen der anhaltenden Pandemie um ein Jahr verlängert werden. Wie die EU-Kommission gestern vorschlug, soll die Rechtsgrundlage für die Nachweise über frische Coronatests, -impfungen oder -genesungen bis zum 30. Juni 2023 gelten. Die EU-Länder müssten dem Vorschlag noch zustimmen.

Die digitalen Zertifikate sollen das durch Corona teils komplizierte Reisen in der EU einfacher machen. Sie können auf einem Smartphone hinterlegt werden. Mittels eines QR-Codes kann so europaweit und auch darüber hinaus nachgewiesen werden, ob man gegen Corona geimpft ist, sich jüngst von einer Infektion erholt hat oder frisch auf das Virus getestet ist.

Die Regeln gelten seit 30. Juni 2021. Sie würden eigentlich zum 30 Juni dieses Jahres auslaufen. Die Verlängerung sei aufgrund der pandemischen Lage notwendig, so die EU-Kommission.

Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission auch Änderungen vor. Künftig solle sichergestellt werden, dass der Nachweis über Boosterimpfungen eindeutig dargestellt werden kann und für Menschen, die an klini­schen Tests für Impfstoffe teilnehmen, Zertifikate ausgestellt werden können.

dpa

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