EU-Gericht hebt Kartellstrafe gegen Pharmahersteller teilweise auf

Brüssel – Das EU-Gericht hat eine Kartellstrafe gegen das französische Pharmaunternehmen Servier und eine Reihe weiterer Hersteller wegen Wettbewerbsverzerrungen teilweise aufgehoben. Der EU-Kommission seien bei ihrer Entscheidung im Jahr 2014 Fehler unterlaufen, urteilten die Luxemburger Richter heute (Rechtssachen T-677/14, T-679/14, T-680/14, T-682/14, T-684/14, T-691/14, T-701/14, T-705/14). Das Gericht reduzierte die Geldbuße von rund 428 Millionen Euro auf rund 315 Millionen Euro.
Servier und fünf andere Hersteller hatten Vereinbarungen getroffen, die Serviers meistverkauftes Blutdruckmedikament Perindopril vor Wettbewerbsdruck durch Generika schützten. Dabei handelt es sich um vergleichbare – in der Regel jedoch günstigere – Nachahmerpräparate.
Die EU-Kommission hatte die Absprachen als unerlaubt eingestuft, das Gericht folgte der Einschätzung zwar weitgehend. Allerdings widersprachen die Richter der Auffassung der Wettbewerbshüter, wonach Servier auch seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe. Die EU-Kommission habe verkannt, dass Perindopril noch durch andere vergleichbare Arzneimittel unter Wettbewerbsdruck stehe.
Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
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