EU-Gericht: Melamin bleibt auf Liste besonders besorgniserregender Stoffe

Luxemburg – Melamin bleibt auf der europäischen Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Der Gerichtshof der Europäischen Union (Az.T-163/23 und T-167/23) in Luxemburg bestätigte heute den entsprechenden Beschluss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Melamin ist als Harz unter anderem in Küchenutensilien wie Pfannenwendern oder auch Kunststoffgeschirr enthalten. Kommt Hitze dazu – etwa beim Kochen oder durch das Einfüllen heißer Flüssigkeiten – kann Melamin freigesetzt werden, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) herausfand.
Die ECHA setzte es als chemischen Stoff, der wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt hat, auf die sogenannte Kandidatenliste.
Der Stoff ist damit nicht verboten. Ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent haben Verbraucher aber ein Recht darauf, vom Hersteller Informationen anzufordern. Gewerbliche Kunden und die ECHA müssen informiert werden.
Mehrere Unternehmen aus verschiedenen Ländern, die Melamin herstellen oder nutzen, klagten gegen die Aufnahme des Stoffs auf die Liste, hatten aber nun keinen Erfolg.
Das Gericht sah keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler der Chemikalienagentur. Die Unternehmen können gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgehen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: