Ausland

EU-Gesetz soll Klimaziel für 2050 festzurren

  • Dienstag, 3. März 2020
/areporter, stock.adobe.com
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Brüssel – Auf dem Weg zu einem „klimaneutralen“ Europa bis 2050 wünscht sich die EU-Kommission mehr Befugnisse. Die Brüsseler Behörde will dafür das Recht, Etappenziele zur Senkung von Treibhausgasen nach 2030 regelmäßig nachschärfen. Das geht aus dem jüngsten Entwurf des EU-Klimagesetzes hervor. Die Kommission will ihr Gesetz morgen vorstellen. Umweltschützer übten schon vorab Kritik.

Das Gesetz soll das in der Europäischen Union bereits vereinbarte Ziel der Klimaneu­tra­lität bis 2050 rechtsverbindlich festschreiben. Gemeint ist, dass dann keine neuen Treib­hausgase mehr aus der EU in die Atmosphäre gelangen. Dafür müssen die allermeisten Emissionen eingespart und der Rest ausgeglichen werden, etwa durch Aufforstung oder Speicherung. Geplant ist ein umfassender Umbau der Wirtschaft und die völlige Abkehr von Öl, Kohle und Gas.

Der Entwurf des Klimagesetzes sieht sogar vor, dass nach 2050 mehr Treibhausgase aus der Atmosphäre gezogen werden, als neu hinzu kommen. Nur mit solchen „Netto-Reduk­ti­onen“ lasse sich das Ziel des Pariser Klimaabkommens wirksam umsetzen. In dem Ab­kommen hatten fast alle Staaten der Welt 2015 vereinbart, die globale Erwärmung bei unter zwei Grad und möglichst bei 1,5 Grad zu stoppen, um katastrophale Folgen min­dern. Vergleichsmaßstab ist die Zeit vor der Industrialisierung im 19. Jahrhundert.

Umweltverbände wie das Climate Action Network, Greenpeace und WWF stehen zwar hinter dem Ziel der Klimaneutralität, kritisieren aber das EU-Etappenziel für 2030 als viel zu lasch. Es sieht bisher vor, die Klimagase bis 2030 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu drücken. Die EU-Kommission erwägt eine Verschärfung auf 50 bis 55 Prozent. Klimaschützer und Grüne verlangen indes 65 Prozent, weil sonst das Pariser Abkommen nicht einzuhalten sei.

Vor allem aber monieren sie, dass sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen jetzt noch nicht auf einen neuen Vorschlag für 2030 festlegen will. Das soll dem Gesetz­entwurf zufolge erst im September 2020 geschehen, nach einer umfassenden Folgenprü­fung.

Das sei zu kurz vor der wichtigen Weltklimakonferenz in Glasgow Ende des Jahres, kriti­sierte der Grünen-Umweltpolitiker Michael Bloss. „Ursula von der Leyen spielt auf Kosten des Klimas ein Katz-und-Maus-Spiel. Seit ihrem Antritt verspricht sie eine Anhebung der Klimaziele für 2030, diese aber fehlen jetzt erneut im vorgelegten Text. Hinhalten zählt nicht mehr“, sagte er. Ähnlich äußerten sich Umweltverbände heute in Brüssel.

Allerdings setzt die Kommission auf einen anderen Kniff, damit das Langfristziel für 2050 wirklich erreicht wird. Im Gesetzentwurf fordert sie das Recht, nach 2030 nötigenfalls bei Zielen und Umsetzung regelmäßig nachzusteuern. Das soll per „delegiertem Rechtsakt“ geschehen.

Dabei hätten die Mitgliedstaaten und das Europaparlament nur Widerspruchsrechte und nicht volle Mitsprache wie bei einem Gesetzgebungsverfahren. Dass die Kommission mit diesem Vorschlag zur Ausweitung ihrer Macht durchkommt, ist aber nicht sicher.

dpa

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