EU-Gutachter: Mehrwertsteuervorteile nicht nur für Gesundheitssektor
Luxemburg – Die deutsche Regelung zur Befreiung von der Mehrwertsteuer darf nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht nur Angehörigen des Gesundheitssektors zugute kommen. Die Beschränkung der Vorzugsregelung auf bestimmte Zusammenschlüsse von Selbstständigen aus dem Gesundheitswesen verstoße gegen europäisches Recht, argumentierte Generalanwalt Melchior Wathelet heute in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Auch andere Sparten müssten profitieren können. Das könnte für manche Selbstständige im Erziehungswesen oder im Sport- und Kulturbereich relevant sein. Die Richter sind nicht an die Meinung ihres Gutachters gebunden, in den meisten Fällen folgen sie dessen Empfehlung aber. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem EuGH verklagt.
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