Ausland

EU-Gutachter: Mehrwertsteuer­vorteile nicht nur für Gesundheitssektor

  • Donnerstag, 6. April 2017

Luxemburg – Die deutsche Regelung zur Befreiung von der Mehrwertsteuer darf nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht nur Angehörigen des Gesundheits­sektors zugute kommen. Die Beschränkung der Vorzugsregelung auf bestimmte Zu­sam­menschlüsse von Selbst­ständigen aus dem Gesundheitswesen verstoße gegen europäi­sches Recht, argumen­tierte Generalanwalt Melchior Wathelet heute in Luxemburg vor dem Europäischen Ge­richtshof (EuGH).

Auch andere Sparten müssten profitieren können. Das könnte für manche Selbst­stän­di­ge im Erziehungswesen oder im Sport- und Kulturbereich relevant sein. Die Richter sind nicht an die Meinung ihres Gutachters gebunden, in den meisten Fällen folgen sie dessen Empfehlung aber. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Die EU-Kom­­miss­ion hat Deutschland vor dem EuGH verklagt.

dpa

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