EU-Kommission präsentiert Klimagesetz

Brüssel – Ein Europa ohne neue Treibhausgase: Das Ziel der „Klimaneutralität“ bis 2050 soll in der Europäischen Union gesetzlich festgeschrieben werden. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen stellte heute dazu einen Entwurf vor und betonte, damit beschreite Europa unumkehrbar den Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Zentraler Punkt im EU-Klimagesetz ist die verbindliche Festlegung des Ziels für 2050. Klimaneutralität bedeutet, dass dann alle Treibhausgase vermieden oder ausgeglichen werden, etwa durch Aufforstung oder Speicherung.
Damit soll die Erwärmung der Erde bei einem verträglichen Maß gestoppt werden, wie es auch im Pariser Abkommen von 2015 vorgesehen ist. Nötig ist dafür ein kompletter Umbau der Wirtschaft und die Abkehr von Öl, Kohle und Gas.
Das Ziel für 2050 ist von den EU-Staaten bereits grundsätzlich vereinbart. Das Gesetz umreißt nun den Weg dorthin. So soll von 2023 an alle fünf Jahre überprüft werden, ob die Zielmarke zu halten ist. Falls nicht, sollen die EU-Staaten Empfehlungen annehmen. Für die Jahre 2030 bis 2050 ist ein Zielkorridor vorgesehen. Etappenziele sollen nötigenfalls von der EU-Kommission nachgeschärft werden.
Hauptkritikpunkt von Umweltschützern und Grünen ist, dass noch kein neues Ziel für 2030 gesetzt wird. Bisher gilt, dass die EU die Klimagase bis 2030 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 drücken will.
Die EU-Kommission erwägt eine Verschärfung auf 50 bis 55 Prozent, will aber vorher die Folgen genau prüfen und erst im September einen Vorschlag machen. Klimaschützer verlangen 65 Prozent und dringen darauf, das rasch festzulegen.
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