EU-Staaten verständigen sich auf Sammelklagen in Europa

Brüssel – Verbraucher in Europa sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig einfacher ihre Rechte gegen große Firmen durchsetzen können. Die Industrieminister verständigten sich heute in Brüssel auf eine gemeinsame Linie zur Einführung von Sammelklagen.
In absehbarer Zeit könnten damit die Verhandlungen mit dem Europaparlament starten. Erst nach einer Einigung zwischen beiden Seiten könnten die neuen Vorgaben in Kraft treten.
Im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen hatte die EU-Kommission 2018 vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. „Qualifizierte Einrichtungen“ wie etwa Verbraucherverbände sollten künftig stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können.
Die EU-Staaten verständigten sich nun unter anderem darauf, dass berechtigte Einrichtungen für grenzüberschreitende Klagen ein gewisses Maß an öffentlichen Aktivitäten und Unabhängigkeit aufweisen müssten. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung mit dem Verweis darauf, dass an der Richtlinie noch nachgebessert werden müsse – vor allem, um missbräuchliche Klagen zu verhindern.
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