EuGH: Italien hat „systematisch“ gegen Feinstaubrichtlinien verstoßen

Luxemburg – Italien hat zwischen 2008 und 2017 „systematisch“ gegen eine europaweit geltende Feinstaubrichtlinie verstoßen. Dies ging aus einem kürzlich verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.
Die Tages- und Jahresgrenzwerte für Feinstaubpartikel wurden laut EuGH in Teilen Italiens „mit großer Regelmäßigkeit“ überschritten. Zudem habe Rom nicht rechtzeitig die „erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen.
Das Gericht gab damit einer 2018 eingereichten Klage der Europäischen Kommission recht. Für Italien könnte das Urteil teuer werden, denn die Kommission kann nun aufgrund der festgestellten Vertragsverletzung finanzielle Sanktionen beantragen.
Feinstaub entsteht unter anderem im Verkehr durch Verbrennungsmotoren, aber auch durch Reifenabrieb. Weitere Quellen sind zum Beispiel die Industrie, Kraftwerke, Holzöfen und Feuerwerkskörper. Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind laut Kommission oft unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen.
Auch gegen Deutschland wurde vor zwei Jahren vor dem EuGH Klage eingereicht, allerdings geht es in diesem Fall um den Vorwurf der Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: