EuGH stützt EU-Schutzregeln im Streit um Glyphosat

Brüssel – Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) die derzeitigen EU-Schutzregeln als ausreichend an. Ein Pflanzenschutzmittel könne nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, erklärten die Luxemburger Richter heute (Rechtssache C-616/17).
Im konkreten Fall ging es um mehrere Aktivisten in Frankreich, die sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten. Damit sollten diese unverkäuflich gemacht werden.
Das französische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreiche, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.
Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Lebensmittelbehörde Efsa und die europäische Chemikalienagentur Echa waren zu dem Schluss gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichten, um das breit eingesetzte Mittel als krebserregend einzustufen.
Von Umweltschützern wird die Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien aber angezweifelt. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein.
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