Ausland

Gericht: Französin erhält Sperma von verstorbenem Ehemann

  • Donnerstag, 13. Oktober 2016

Paris – Erstmals haben Richter in Frankreich der Übersendung von eingefrorenem Sper­ma eines verstorbenen Franzosen an dessen Ehefrau zugestimmt. Die Richter machten eine Ausnahme, weil die 30-jährige Französin zuerst ihren Ehemann und anschließend ihr ungeborenes Kind verloren hatte, berichtet die Onlineausgabe der französischen Zeitung Le Monde. Das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Rennes habe der Übersendung des Spermas des verstorbenen Ehemannes nun zugestimmt.

Eine künstliche Befruchtung mit einer Samenspende ist in Frankreich bisher gesetzlich nur erlaubt, wenn sie von beiden Partnern gemeinsam beantragt wird. Eine Befruchtung mit dem eingefrorenen Samen eines Verstorbenen sowie der „Export“ des Spermas sind in Frankreich grundsätzlich verboten.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung