Gesetz zur Suizidbeihilfe passiert Italiens Abgeordnetenkammer

Rom – Eine Gesetzesvorlage zum medizinisch assistierten Suizid hat die italienische Abgeordnetenkammer passiert. Mit 253 Ja-Stimmen und 117 Gegenstimmen liegt der Entwurf nun dem Senat zur weiteren Prüfung vor, wie die Zeitung Avvenire berichtet. Die beiden Kammern des italienischen Parlaments sind gleichberechtigt.
Das Gesetz soll unheilbar Kranken ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt mit medizinischer Unterstützung zu beenden. Es gilt für Personen, die an einer „irreversiblen Krankheit mit tödlicher Prognose oder an einem irreversiblen medizinischen Zustand“ leiden. Ein erster Entwurf war Mitte Dezember im Parlament diskutiert worden.
Bereits 2019 hatte das italienische Verfassungsgericht das Parlament aufgefordert, eine genaue gesetzlichen Regelung zu assistierem Suizid zu entwerfen. Hintergrund war eine Entscheidung der Richter, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern.
Eine darüber hinausgehende Initiative für ein Referendum zur aktiven Sterbehilfe hatte das Thema in Italien im vergangenen Jahr verstärkt in die Öffentlichkeit gebracht. Rund 1,2 Millionen Stimmen wurden für einen Volksentscheid zur „Tötung auf Verlangen“ gesammelt.
Im Februar lehnte Italiens Verfassungsgericht die Abstimmung als unzulässig ab. Das italienische Strafrecht belegt bisher grundsätzlich Anstiftung und Beihilfe zum Suizid mit fünf bis zwölf Jahren Freiheitsentzug.
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