Ausland

Indien zieht chemisch verseuchte Hustensäfte aus dem Verkehr

  • Montag, 6. Oktober 2025
/photo 5000, stock.adobe.com
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Neu Delhi – Nach dem Tod von mindestens elf Kindern durch einen mit giftigen Chemikalien verseuchten Hustensaft haben bereits drei indische Bundesstaaten das Medikament verboten.

Jetzt veröffentlichte Untersuchungen von Proben des Hustensafts mit dem Handelsnamen „Coldrif Cough Syrup“ durch das Gesundheitsministerium in Neu Delhi hätten ergeben, dass der Sirup mit Diethylenglykol (DEG) verunreinigt sei, berichteten indische Medien gestern. DEG ist eine giftige Substanz, die unter anderem in Frostschutzmitteln und Bremsflüssigkeiten verwendet wird und schon in geringen Mengen tödlich sein kann.

Die meisten Todesfälle der Kinder unter fünf Jahren durch die Einnahme des Hustensaftes hatten sich in den letzten Wochen in den beiden Bundesstaaten Madhya Pradesh und Rajasthan ereignet. Die Behörden haben Untersuchungen gegen die Herstellerfirma sowie andere Pharmaunternehmen, die Hustensäfte herstellen, eingeleitet. Neben Diethylenglykol könnten nach Angaben indischer Medien Hustensäfte auch mit Ethylenglykol verseucht sein. Diese beiden Substanzen können bei Kindern Nierenversagen, Erbrechen, Bewusstseinsverlust und Tod verursachen.

Indien gilt als „Apotheke der Welt“, weil es billige, wirksame und massenhaft produzierte Generika-Medikamente herstellt, die für Millionen Menschen – besonders in ärmeren Ländern – lebenswichtig sind. Generika sind Nachahmerpräparate von Arzneimitteln, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie enthalten denselben Wirkstoff in derselben Dosierung und Darreichungsform wie das Originalpräparat, sind aber deutlich günstiger, weil keine teuren Entwicklungs- oder Patentkosten mehr anfallen.

Die meisten der rund 3.000 indischen Pharmaunternehmen sind nach Standards internationaler und nationaler Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln zertifiziert.

Das BfArM hat in den vergangenen Jahren immer wieder Generika-Zulassungen aus Indien wegen „mangelhafter Studien“ ruhen lassen. „Ruhen der Zulassung“ bedeutet, dass die betroffenen Produkte bis zur Behebung der Mängel nicht vertrieben werden dürfen.

kna

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