Italien verbietet Leihmutterschaften im Ausland

Rom – In Italien ist es künftig auch verboten, Kinder von Leihmüttern im Ausland austragen zu lassen. Die umstrittene Regelung trat jetzt mit der Veröffentlichung im nationalen Gesetzblatt in Kraft.
Mehr als 50 Paare, die auf natürlichem Weg keinen Nachwuchs bekommen können, haben bereits angekündigt, sich über den Beschluss der Rechtsregierung von Ministerpräsidentschaft hinwegzusetzen. Auch aus der Ärzteschaft gibt es Kritik.
In Italien selbst ist das kommerzielle Austragen von Kindern durch fremde Mütter bereits seit 2004 verboten – wie in Deutschland und weiteren Ländern auch.
Mit der Mehrheit der seit zwei Jahren amtierenden Rechts-Koalition verabschiedete das Parlament vergangenen Monat jedoch ein Gesetz, das auch Strafen für italienische Paare vorsieht, die Frauen im Ausland für solche Dienste in Anspruch nehmen, in Ländern wie der Ukraine oder Georgien. Darauf stehen künftig bis zu zwei Jahre Haft und bis zu eine Million Euro Geldstrafe.
Etwa 250 Fälle pro Jahr in Italien
Die rechtsnationale Dreierkoalition begründet das Verbot damit, die traditionelle Familie besser schützen zu wollen.
Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, eigene Kinder zu bekommen. Die Ärzteschaft wies Forderungen, solche Fälle bei den italienischen Behörden zu melden, als Aufruf zur „Denunziation“ zurück.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist dies ebenso wie die Vermittlung verboten.
In anderen Ländern ist Leihmutterschaft hingegen erlaubt. Nach Schätzungen nehmen in Italien pro Jahr etwa 250 Paare die Dienste von ausländischen Leihmüttern in Anspruch. In großer Mehrheit handelt es sich dabei um heterosexuelle Beziehungen.
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